10 Arbeitsrechte, die Sie noch nicht kannten
Hätten Sie's gewusst? In der AK Beratung schauen wir in überraschte Gesichter, wenn wir auf eines der folgenden Rechte hinweisen.
Darf Ihnen Ihr:e Chef:in Tattoos oder Piercings verbieten? Gar keine Probleme haben Sie, wenn Sie ein dezentes Tattoo tragen und es leicht verdecken können. Wenn Sie im Innendienst arbeiten, werden auch Nasen- oder Zungenpiercings kein Problem sein.
Wenn Sie aber viel direkten Kundenkontakt haben, z.B. als Bankangestellte:r und die Seriosität leidet, dann kann ein Arbeitgeber Tattoos oder Piercings verbieten. Die Frage, was zulässig ist und was nicht, ist nicht einfach zu beantworten und muss im Extremfall ein Gericht entscheiden.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2025 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65